privatpraxisleistungenvon a bis zkontakt

GefÄßverschlÜsse der Netzhaut

Ein relativ häufiges Ereignis sind Gefäßverschlüsse an der Netzhaut des Auges. Sie führen zum Absterben von Gewebe und zu einem mehr oder weniger großen Verlust des Sehvermögens. Man unterscheidet zwischen Venenverschlüssen und Arterienverschlüssen. Bei Verschlüssen von Venen erholt sich das Sehen oft zu einem gewissen Grade wieder, Schäden bei Verschlüssen von Arterien lassen sich meist nicht rückgängig machen.

 

Wie können Gefäßverschlüsse am Augenhintergrund entstehen?

Meist entstehen Gefäßverschlüsse im Auge auf dem Boden einer Gefäßveränderung in Form von Ablagerungen und Volumeneineingung (Arteriosklerose). Risikofaktoren sind unter anderem hoher Blutdruck, Übergewicht, Rauchen, hohe Cholesterinwerte, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sowie auch Glaukom (eine Augenerkrankung mit meist zu hohem Augendruck). Verursacht werden Venenverschlüsse häufig dadurch, dass Arterien im Auge durch Arteriosklerose verhärtet sind und auf eine überkreuzende Vene drücken. Wenn sich dann ein Blutpfropf an der entsprechenden Stelle in der Vene bildet, kommt es zur vollständigen Verlegung. Bei Arterienverschlüssen wird die jeweilige Arterie häufig von Arteriosklerose-Ablagerungen verlegt, die von anderer Stelle des Körpers (z. B. Herzklappen, Halsschlagader) in die Blutgefäße des Auges gelangen (Embolus).

 

Gefäßverschlüsse von Arterien und Venen können an den Augen auftreten

Venenverschlüsse treten häufiger als Arterienverschlüsse auf. Wird das zentrale Gefäß (Zentralarterie oder Zentralvene) verschlossen, so zeigen sich die Auswirkungen an fast der gesamten Netzhaut. Meist weniger schlimm ist ein Verschluss eines kleineren Gefäßastes (Arterienast, Venenast), bei dem nur das von dem Gefäß versorgte Gebiet die Veränderungen zeigt. Eine Sonderform der Arterienverschlüsse ist die Verlegung eines Gefäßes, das den Sehnerv an seiner Austrittsstelle im Auge versorgt (Anteriore ischämische Optikusneuropathie, AION). Diese Erkrankung führt meist am betroffenen Auge zur raschen Erblindung (s. AION).

 

Zentralvenenverschluss (ZVV)

Beim Zentralvenenverschluss (auch: Zentralvenenthrombose, ZVT) bemerkt der Patient eine relativ rasche Sehverschlechterung auf dem betroffenen Auge. Hierbei ist die Vene verlegt, durch die fast das gesamte Blut der Netzhaut abfließt. Dadurch kommt es zum Aufstau von Blut am Augenhintergrund und daher zu Blutungen an vielen Stellen der Netzhaut sowie zur Flüssigkeitsansammlung (Ödem) im Gewebe. Als erste Komplikation kann es später zu einem Sauerstoffmangel der Netzhaut und zur Gefäßneubildung auf der Netzhaut (Neovaskularisation) und der Regenbogenhaut (Rubeosis iridis) kommen. Dies kann zu erheblichen weiteren Schäden am Auge führen, vor allem gefürchtet ist das Neovaskularisations-Glaukom (eine starke Augendruckerhöhung infolge der neuen minderwertigen Gefäße).

 

Venenastverschluss (VAV)

Im Gegensatz zum ZVV liegt bei einem Venenastverschluss nur eine Verlegung einer kleineren Vene vor. Diese ist für nur einen kleineren Teil Abtransport des Netzhautblutes verantwortlich. Es kommt aber auch hier im betroffenen Bereich zu Blutungen und zur Wassereinlagerungen (Ödem). Die Sehschärfe ist nicht immer eingeschränkt, nur dann, wenn,  die Netzhautmitte (Makula) oder der Sehnervenkopf (Papille) mit einbezogen ist. Es kann aber ebenfalls, wie beim ZVV, zu weiteren Schäden nd Komplikationen durch Sauerstoffmangel und Gefäßneubildung kommen.

 

Zentralarterienverschluss (ZAV)

Beim Verschluss der zentralen Netzhautarterie kommt zu einer plötzlichen, nahezu vollständigen Erblindung des betroffenen Auges, ohne dass Schmerzen bemerkt werden. Grund dafür ist, dass die gesamte Netzhaut nicht mehr mit Sauerstoff versorgt wird. Auch hier  lagert sich Wasser im Gewebe ein (Ödem), später geht auch der Sehnerv im vorderen Bereich zugrunde und sieht dann sehr blass aus. Die Prognose ist lerider sehr schlecht; in aller Regel bleibt das Auge nach einem Zentralarterienverschluss dauerhaft blind.

 

Arterienastverschluss (AAV)

Ist nicht die Zentralarterie verschlossen, sondern nur eine kleinere Abzweigung der Arterie an der Netzhaut betroffen, so kommt es nur in diesem Bereich zum Sauerstoffmangel und zur Flüssigkeitseinlagerung, der durch die betroffene Arterie versorgt wird. Daher kommt es beim Arterienastverschluss nur zu einer Sehverschlechterung (wenn der Verschluss in die Makula oder Teile der Papille betreffen) oder zu einem Gesichtsfeldausfall an der jeweiligen Stelle.

 

Anteriore ischämische Optikusneuropathie (AION) als Spezialform der Gefäßverschlüsse

Man spricht bei der AION auch vom Papilleninfarkt. Der betroffene Patient bemerkt eine plötzliche Sehverschlechterung oder sogar eine Erblindung auf dem Auge. Es kommt zu Gesichtsfeldausfällen, die dem Anteil der Schädigung des Sehnervs entsprechen. Bei dieser Erkrankung liegt ein Verschluss einer Arterie vor, die den Sehnervenkopf (Papille) mit Blut versorgt. Es kommt zur Minderversorgung und Wassereinlagerung im Bereich der Papille, sie wird dadurch aufgetrieben und unscharf begrenzt (Papilleninfarkt). In den meisten Fällen sind die Seheinschränkungen nicht wieder rückgängig zu machen.

 

Wie untersucht der Augenarzt und was kann therapeutisch getan werden?

Der Augenarzt befragt den Patienten zu den derzeitigen Beschwerden sowie zu anderen Allgemeinerkrankungen und Augenerkrankungen (Anamnese). Er führt einen Sehtest mit optimaler Korrektur durch und kann somit das Ausmaß der Sehminderung bestimmen. Ein Amsler-Test gibt Auskunft darüber, ob im zentralen Sehbereich eine Schwellung der Netzhaut vorliegt. Manchmal wird zur Diagnose auch eine Gesichtsfelduntersuchung durchgeführt. Das Augewird durch Tropfen erweitert, um den Augenhintergrund zu beurteilen. In der Regel kann der Arzt den Blutgefäßverschluss aufgrund des typischen Anblickes erkennen. Zur genauen Beurteilung kann eine optische Kohärrenztomographie (OCT) und eine Farbstoffdarstellung der Blutgefäße des Augenhintergrundes (Fluoreszenzangiographie, FLA/FAG) sinnvoll sein.

In den meisten Fällen hängen Blutgefäßverschlüsse im Auge mit Allgemeinerkrankungen zusammen. So erfolgt, oftmals im Rahmen eines stationären Aufenthaltes in einem Krankenhaus, unter anderem eine Blutuntersuchung, Blutdruckmessung, EKG, Röntgenaufnahme des Brustbereiches, Ultraschall der Halsschlagader sowie weitere diagnostische Maßnahmen zum Ausschluss verschiedener Erkrankungen.

Speziell beim Papilleninfarkt (AION), sollte immer eine Horton-Krankheit (Morbus Horton) ausgeschlossen werden, da es bei dieser innerhalb kurzer Zeit auch zu einer Erblindung des anderen Auges kommen kann und auch eine andere Therapie (hochdosierte Cortisongaben) zur raschen Anwendung kommen sollte.

 

Kann man einen Gefäßverschluss am Auge behandeln?

Leider sind bei einem Arterienverschluss die Behandlungsmöglicjkeiten sehr eingeschränkt und der Erfolg fraglich. Es werden notfallmäßig einige Maßnahmen versucht, z. B. die Gabe von Arzneimitteln zur Augendrucksenkung und Massage des Auges durch den Augenarzt). In den ersten 6 Stunden nach dem Ereignis kann sehr selten eine Lysetherapie zum Auflösen der Verstopfung erfolgen, wenn keine Gegenanzeigen von Seiten des Patienten bestehen. Zur Lyse ist eine Behandlung auf der Intensivstation erforderlich.

Bei allen Arten der Gefäßverschlüsse im Auge (Venen und Arterien) wird für etwa eine Woche eine Infusionstherapie durchgeführt, zu der der Patient meist stationär aufgenommen wird. Ein Sonderfall stellt der Morbus Horton dar. Da hier auch die Sehkraft des andere Auges akut gefährdet ist, wird eine Cortisonbehandlung in hoher Dosis stationär durchgeführt.

Zeigt sich bei einem Venenverschluss eine Gefäßneubildung oder eine Flüssigkeitseinlagerung, so wird eine gezielte Lasertherapie der Netzhaut (Laserkoagulation) vorgenommen. Durch die Behandlung können Folgeschäden oft verhindert werden, in wenigen Fällen kann die Sehschärfe sogar wieder verbessert werden.

 

Prognose der Gefäßverschlüsse

Nach dem Verschluss einer Vene kann sich die Sehschärfe vollständig wieder erholen. Oft   bleibt jedoch eine schlechtere Sehschärfe bestehen, nicht selten wird das Sehen auch wieder besser, manchmal dagegen auch schlechter. Sowohl bei Arterien- als auch bei Venenverschlüssen können Folgeschäden (Neovaskularisationen, Druckerhöhungen, Blutungen) auftreten. Daher sollten regelmäßig Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt erfolgen.

Nach dem Verschluss einer Arterie kann in aller Regel das Sehen leider nicht wieder verbessert werden.



Zurück zur Übersicht


copyright Augenarzt Dr. Ostermaier - Wiesbaden   Seitenanfang | Impressum & Datenschutz




Sollten Sie in Notfällen, weder uns noch einen Kollegen erreichen, wenden Sie sich bitte an: Augenärzte Notdienst Wiesbaden Tel.: 0172-6865158 oder Mainz Tel.: 06131-19292